AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH, mit Sitz in 8753 Fohnsdorf, Fahrtechnikstrasse 1

Stand 01.Mai 2016

 

  1. Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Internet, Fax) und telefonischen Buchungen und werden mit der Durchführung der Buchung anerkannt. Änderungen der AGB behalten wir uns vor.

1.2 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den     Veranstaltungszeitpunkt laut unserem Angebot.

1.3 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.4 Die FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH ist berechtigt, Fotos und sonstiges Bildmaterial (insbesondere Videos) von der Veranstaltung anzufertigen und unentgeltlich in Werbebroschüren und sonstigen Publikationen und Veröffentlichungen (insbesondere auch im Internet) zu verwenden.

 

  1. Vertragsabschluss

2.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch, per Fax oder Internet) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben. Diese ausdrückliche Verpflichtung begründet sich somit auch bei Anmeldung von Familienangehörigen, Bekannten, Verwandten, Freunden etc., in deren Namen und mit deren persönlichen Daten.

2.2 Mit der Anmeldung bzw. dem verbindlichen Abschluss eines Vertrages werden gleichzeitig die AGB von FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH anerkannt.

2.3 Der Vertrag kommt mit unserer formlosen Annahme zustande.

 

  1. Teilnahmebedingungen

3.1 Teilnahmeberechtigt sind alle eigenberechtigten Personen.

3.2 Während der gesamten Dauer des Trainings ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Anordnung können Teilnehmer - ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr - von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

3.3 Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin und nur nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining medizinisch unbedenklich ist, möglich.

3.4 Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung oder sonstiger, der Sicherheit des Trainings oder der Teilnehmer abträglicher körperlicher oder geistiger Verfassung besteht, ohne Rückerstattung des Kursbeitrags, von den praktischen Trainings auszuschließen.

3.5 Bei den Trainings dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen oder Schneeketten verwendet werden. Fahrzeuge mit Probekennzeichen können nach Rücksprache bei der Anmeldung zur Teilnahme am Training zugelassen werden.

3.6 Zum Training sind nur Fahrzeuge zugelassen, die verkehrs- und betriebssicher sind. Insbesondere ist auf den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck zu achten.

3.7 Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren, es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Besorgung eines Leihfahrzeuges. (Bitte zeitgerecht bei der Anmeldung bekannt geben!). Für Leihfahrzeuge ist eine, zum aktuellen Zeitpunkt festgelegte Gebühr, zu entrichten. Bei Leihfahrzeugen haben die aktuellen Leihverträge und die damit verbundenen Vereinbarungen verbindliche Gültigkeit. An der Veranstaltung dürfen nur Fahrer teilnehmen, die Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse sind.

Ausnahmen vom Erfordernis einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse, sind die Teilnahme an Mehrphasenkursen.

3.8 Sämtliche Kurse und Trainings werden in Deutsch abgehalten. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, empfehlen wir die Beiziehung eines Übersetzers auf eigene Kosten oder einer Begleitperson, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Aus Sicherheitsgründen behält sich FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH vor, Teilnehmer mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen aus einem laufenden Training

herauszunehmen. Sobald das ausreichende sprachliche Verständnis, betreffend die Anweisungen des Instruktors gewährleistet ist, kann der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

3.9 Das Anfertigen von Lichtbildern und Filmen ist im FahrAktivZentrum Fohnsdorf nur mit Zustimmung des jeweiligen leitenden Instruktors, bzw. nur mit Zustimmung durch den Zentrumsleiter erlaubt. Selbst in den Fällen genehmigter Aufnahmen ist deren Nutzung nur zu privaten Zwecken gestattet.

 

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor Beginn des Trainings, oder entrichten diese bar bei Kursbeginn im Zuge der Anmeldung.

4.2 In der Kursgebühr sind, außer bei Sondervereinbarungen - diese benötigen die Schriftform - die Kosten für die Verpflegung nicht enthalten. Ausgenommen Kurse in der Mehrphasen Ausbildung, welche inklusive Mittagessen angeboten werden.

4.3 Bei Klein- und Großgruppen, Rennstrecken Trainings und Geländemieten, zahlbar bei Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen von 12% p.a. und etwaige Mahnspesen (Euro 5,- bei 2. Mahnung und Euro 8,- bei weiteren Zahlungsaufforderungen) sowie etwaige Rechtsanwalts- und Inkassokosten zu Verrechnung.

 

  1. Datenschutz

5.1 FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH garantiert, dass bei der Verwendung Ihrer Daten das Datenschutzgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet wird.

5.2 Ihre bekannt gegebenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Führerscheindaten) werden für den Zweck der Vertragserfüllung EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet. Mit Vertragsabschluss willigen Sie darüber hinaus in die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial, Werbeprospekten und Angeboten der FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH in Zusammenhang mit sämtlichen Aspekten zum Thema Fahrsicherheit sowie in die Übermittlung Ihrer oben genannten Daten an verbundene Unternehmen der FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH, insbesondere den Betreibern anderer Fahrsicherheitszentren zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial, Werbeprospekten und Angeboten über die Dienstleistungen und Produkte ein. Weiters stimmen Sie zu, über diese Angebote auch per Telefon, Fax oder E-Mail informiert zu werden.

5.3 Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit schriftlich, an FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH widerrufen werden.

 

  1. Versicherung

6.1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweilig benutzten eigenen Fahrzeugs, mit österreichischem Kennzeichen, deckt, vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Zulassungsbesitzers oder dessen Bevollmächtigten verwendet wird.

6.2 Bestehende Kaskoversicherungen haben bei der Durchführung der Trainings Gültigkeit.

6.3 Bei Absolvierung des Trainings in einem anderen, genehmigten Fahrsicherheitszentrum, wird auf die dortigen Bestimmungen, betreffend Insassen und KFZ Versicherungsbedingungen verwiesen.

6.4 Versichert sind, abgesehen von den übrigen Bestimmungen, lediglich und ausschließlich Vorfälle bei vom Trainer vorgegebenen Trainingsabläufen.

 

  1. Stornobedingungen

7.1 Ein Rücktritt von der Veranstaltung (Trainings) ist zu den nachstehenden Bedingungen möglich und bedarf der Schriftform.

7.2 Mehrphasentrainings Klasse A und B.

Bei Rücktritt von einem Training der Mehrphasenausbildung, einen Werktag vor Trainingsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Trainingsbeginn, oder Nichterscheinen zum Training, werden 100 % Stornogebühr in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Erkrankung ist eine ärztliche Bestätigung innerhalb von 5 Tagen vor zu legen.

Eine ärztliche Bestätigung in Verbindung mit einer Neuvereinbarung des aus diesem Grund versäumten Trainings, schließt eine Stornogebühr aus.

Wir behalten uns vor, bei mehreren Terminverschiebungen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

7.3 Konsumenten

Für Konsumenten gilt unabhängig vom Nachfolgenden die Rücktrittsregelung gemäß

  • 5e KSchG, wonach ein Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen sieben Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich zurücktreten kann. Hierbei genügt es, wenn die

Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

7.4 Einzelkunden

7.4.1 Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers zu Tagestrainings (ausgenommen Trainings der Mehrphasenausbildung) gelten folgende Regeln: Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Werktagen vor Trainingsbeginn werden 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden und bei nicht erfolgter Absage (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Nennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.

7.4.2 Sollten sie innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Datum der Stornierung an, ein Training bei uns absolvieren, rechnen wir Ihnen die Stornogebühr in voller Höhe auf den Preis des Trainings an.

7.5 Kleingruppen (bis 12 Personen):

Bei einem Rücktritt von einer Veranstaltung mit Geländemiete, unerheblich ob exklusiv oder modulweise, sowie einer Gruppenbuchung, innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungs- bzw. Trainingsbeginn, werden 100 % Stornogebühr in Rechnung gestellt.

Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers gelten folgende Regeln: Bei einer Stornierung innerhalb von 14 bis 2 Tagen vor Trainingsbeginn, werden 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von zwei Tagen und bei nicht erfolgter Absage (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Die Nennung von Ersatzpersonen ist jederzeit möglich.

Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter / Mieter muss schriftlich per Post, Fax bzw. online per Mail erfolgen. Maßgeblich ist das Einlangen bei FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Vertriebs GmbH. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung / Kündigung ist in der Verantwortung des Kunden und dafür ist dieser auch nachweispflichtig.

 

 

 

 

7.6 Großgruppen und Geländemieten:

Erscheint der Veranstalter / Mieter nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, wird (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Stornierung / Kündigung im Zeitraum von 2 Monaten bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, werden dem Veranstalter / Mieter 50% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.

Ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, werden dem Veranstalter / Mieter 100% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.

Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter / Mieter muss schriftlich per Post, Fax, bzw. online per Mail erfolgen. Maßgeblich ist das Einlangen bei FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Vertriebs GmbH. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung / Kündigung ist in der Verantwortung des Kunden und dafür ist dieser auch nachweispflichtig.

7.6.1 Rundstreckentraining / Rennstrecke:

Erscheint der Veranstalter / Mieter nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, wird mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt der gesamte Bruttopreis in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung, so wird bis zu

  • 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises,
  • zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin 50%;
  • zwischen 89 und 30 Tagen vor dem Termin 75% und
  • ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 100% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.

Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter / Mieter muss schriftlich per Post, Fax, bzw. online per Mail erfolgen. Maßgeblich ist das Einlangen bei FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Vertriebs GmbH Die Rechtzeitigkeit der Stornierung / Kündigung ist in der Verantwortung des Kunden und dafür ist dieser auch nachweispflichtig.

 

  1. Nutzung des Logos

Jegliche Verwendung von Kennzeichen der FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH insbesondere Name, Firma, Marken, Logo - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

 

  1. Absagen / Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen

9.1 FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtungs GmbH behält sich das Recht vor, Trainings gegebenenfalls zu verschieben oder abzusagen (z.B. extreme/gefährdende Wetterverhältnisse, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), ohne dass FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen.

9.2 Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (wie etwa witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, Innere Unruhen, Streik, etc) erheblich erschwert, gefährdet oder undurchführbar, hat sowohl der Veranstalter als auch FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH das Recht – abweichend von den Stornobedingungen in Pkt.7 -, die Veranstaltung abzusagen bzw. gegebenenfalls vorzeitig zu beenden. In diesem Fall kann FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH, für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen, eine Entschädigung in angemessener Höhe (maximal den vertragliche Gesamtpreis) verlangen.

9.3 Sofern vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden - und zwar aufgrund von Umständen, die in Ihrer Sphäre liegen ohne, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, haben wir Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

 

 

 

 

 

  1. Gewährleistung und Leistungsstörungen

10.1 Wir leisten Gewähr für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir haben das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung

Abhilfe zu schaffen.

10.2 Keine Gewähr leisten wir für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, deren Leistung wir lediglich vermitteln.

10.3 Sollten Leistungsstörungen auftreten, sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden leitenden Instruktor/Bevollmächtigten mitzuteilen. Befugnisse zur Abgabe rechtlicher Erklärungen haben unsere Bevollmächtigten jedoch nicht.

10.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistungen können Sie entsprechende Minderung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen, sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich mitzuteilen.

Das Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge gilt für Verbraucher im Sinne des KSchG nicht.

10.5 Wir haften für Schäden, die Ihnen durch schuldhafte Nichterfüllung unserer vertraglichen Leistungen entstehen. Hierbei ist der Schadenersatz mit der Höhe des vertraglichen Gesamtpreises begrenzt.

 

  1. Haftungsbeschränkung für Sachschäden

11.1 Unsere Haftung für von uns oder unseren Gehilfen verschuldete Schäden beschränkt sich - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf Euro 5.000,-. Bei Sachschäden und für reine Vermögensschäden je Schadensfall in einer Höhe von max. Euro 2.000,-.

Sofern Kraftfahrzeuge auf dem Gelände des FahrAktivZentrum Fohnsdorf abgestellt werden, übernimmt FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH keinerlei Haftung für Schäden jeder Art und jedweder Ursache, die am abgestellten Fahrzeug oder an anderen Vermögensgegenständen des Einstellers entstehen, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch das Personal der FahrAktivZenrum Fohnsdorf Vermietung und Verpachtung GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

11.2 Werden Gegenstände eingebracht, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden (wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld und sonstige Wertgegenstände), so erfolgt die Einbringung dieser Sachen auf eigene Gefahr.

 

  1. Sonstiges

12.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in 87530 Fohnsdorf, (Bezirksgericht Judenburg).  Soweit dies nicht zulässig ist, ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.

12.2 Sofern eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein sollte, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.